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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil
eines jeden Vertrages mit dem Projekt Webquartett, Dorfstr. 5,
91560 Heilsbronn, und seinen Kunden.
Diese gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte, soweit der Kunde
Kaufmann i.S.d. HGB ist.
- Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und
Leistungen vom Projekt Webquartett zwischen seinen Kunden und Drittanbietern
entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B.
Arcor, DNS Networks, Denic).
- Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nur mit ausdrücklicher
Genehmigung vom Projekt Webquartett wirksam. Alle Änderungen bedürfen der
Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die
vorliegenden AGB verlieren insbesondere auch dann nicht Ihre Geltung, wenn das Projekt Webquartett
in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
- Das Projekt Webquartett ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von 4
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung per E-Mail oder Post, so
erhalten die neuen AGB ihre Wirksamkeit, welche sich sowohl über künftige,
als auch über bestehende Verträge erstreckt.
§ 2 Zustandekommen von Verträgen, Eigentumsvorbehalt
- Sofern in der Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) oder einem Rahmenvertrag keine
anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend
zustande, sobald das Webquartett Erfüllungshandlungen auf ein Angebot des
Kunden hin unternimmt.
- Das Projekt Webquartett behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluß des
Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Dies geschieht insbesondere auch dann, wenn Zweifel an der Bonität des
Kunden bestehen.
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises Eigentum des Projektes Webquartett. Kommt der Kunde mit der Zahlung in
Verzug, ist das Projekt Webquartett berechtigt, die gelieferten Waren zur Sicherung
eigener Rechte zurückzunehmen, sofern dies dem Kunden nach einer
angemessenen Frist angekündigt wurde.
§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht
- Für Verträge die unter das Fernabsatzgesetz fallen, gelten folgende
Bestimmungen:
(a) Endverbraucher haben die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von zwei
Wochen, durch schriftliche Mitteilung an das Projekt Webquartett zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen nach Vertragsabschluß und bei
dem Kauf von Waren mit dem Wareneingang bzw. bei wiederkehrender Lieferung
gleichartiger Waren mit dem Eingang der 1. Teillieferung.
(b) Bei Dienstleistungen entfällt das Widerrufsrecht, sofern das Projekt Webquartett
nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt mit der Ausführung der
Dienstleistung beginnt oder der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
- Das Widerrufsrecht gilt nicht bei auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen
Waren, Software und Multimediaanwendungen.
§ 4 Leistungspflichten vom Projekt Webquartett
- Die Leistungspflichten vom Projekt Webquartett ergeben sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung, diesen AGB und den unter Berufung auf diese AGB
geschlossenen Verträgen.
- Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch.
Das Webquartett ist darüber hinaus berechtigt, kostenlose Zusatzleistungen
ohne vorherige Ankündigung im Leistungsumfang zu begrenzen oder ganz
einzustellen. Auch ist das Projekt Webquartett nach vorheriger Ankündigung
berechtigt, eine solche Leistung in ein entgeltpflichtiges Angebot
umzuwandeln.
- Das Projekt Webquartett ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen in Teilen
oder im Ganzen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu
lassen.
§ 6 Rechte Dritter
- Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung
der Inhalte der von Ihm publizierten und/oder nach seinen Informationen für
ihn von dem Projekt Webquartett erstellten Projekte (z.B. Webseiten) weder gegen
deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht,
insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
- Das Projekt Webquartett behält sich vor, gespeicherte Internetseiten, die
inhaltlich bedenklich erscheinen, für den Zugriff zu sperren bzw. von der
Speicherung auf einem Internetserver auszunehmen. Sollte der Kunde die
Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen können, wird das Projekt Webquartett
das Angebot wieder freischalten.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde versichert, daß alle von ihm gemachten Angaben vollständig
sind und der Wahrheit entsprechen. Über eine Veränderung der Daten wird er
das Projekt Webquartett unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen,
unterrichten.
- Zugangsdaten, welche aus Nutzerkennung und Passwort bestehen, wird der
Kunde mit größter Sorgfalt behandeln, um Missbrauch zu verhindern. Sobald
der Kunde Kenntnis erlangt, daß seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten
zugänglich geworden sind, wird er das Projekt Webquartett unverzüglich hierüber
informieren.
- Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Infrastruktur des Projektes Webquartett
nicht mißbräuchlich zu nutzen. Dies gilt insbesondere für das
unaufgeforderte Versenden von elektronischer Kommunikation an Dritte,
insbesondere zu Werbezwecken, sofern der Kunde nicht davon ausgehen kann,
dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (Spam/Junk-Mail); Bereitstellen
illegaler Inhalte jeder Art (z.B. Musikpiraterie, Softwarepiraterie,
Kinderpornographie); Bereitstellen von Inhalten mit religiös fanatischen,
politisch extremistischen, rechtswidrigen oder rechtlich bedenklichen
Inhalten; unbefugtes Eindringen in fremde Rechensysteme bzw. der Versuch
dessen (Hacking, Port Scanning). Für die Bereitstellung erotischer
pornografischer Inhalte sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
insbesondere der Jugendschutz muss gewährleistet sein.
- Sofern der Kunde vom Projekt Webquartett bereit gestellte E-Mail-Konten nutzt,
wird er diese regelmäßig abfragen. Das Projekt Webquartett behält sich das Recht
vor, für den Kunden eingehende persönliche E-Mail-Nachrichten zu löschen,
soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang abgerufen werden.
- Der Kunde wird stets aktuelle Sicherungskopien der von ihm auf den
Systemen des Projektes Webquartett abgelegten Daten erstellen bzw. erstellen lassen,
um bei einem eventuellen Systemausfall eine schnelle und kostengünstige
Wiederherstellung der Daten zu gewährleisten. Diese Sicherungskopien dürfen
nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden. Die Sicherungskopien
stellt der Kunde bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung.
§ 7 Werbedienstleistungen, Softwareentwicklung
- Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn zwischen dem Kunden
und dem Projekt Webquartett in grundlegenden Strukturen abgesprochen.
- Nachträgliche Änderungen an den durch das Projekt Webquartett erbrachten
Leistungen (z.B. die Weiterentwicklung von Software) sind für den Kunden
kostenpflichtig, sofern diese nicht durch einen Wartungsvertrag abgedeckt
werden.
- Das Urheberrecht, an allen durch das Projekt Webquartett erbrachten Leistungen und
Entwicklungen, geht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auf
den Kunden über. Der Kunde darf ferner keine Entwicklungen, insbesondere
Werbeproduktionen oder Software-Entwicklungen, weiterverkaufen oder Dritten
gegen Entgelt, weder vollständig noch in Teilen, zur Nutzung überlassen.
§ 8 Terminaufträge für Dienstleistungen
- Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn definiert und mit dem
Fertigstellungstermin in einem Auftrag festgeschrieben.
- An die im Auftrag zugesagten Termine, ist das Projekt Webquartett gebunden, sofern
der Kunde seine Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht
erbringt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und die maschinelle Lesbarkeit
der von ihm gelieferten Daten verantwortlich.
- Der Transport von Datenträgern und sonstigen Unterlagen vom und zum
Kunden erfolgt auf seine eigene Gefahr.
- Gerät der Kunde mit der Bereitstellung der zu liefernden Daten in Rückstand,
so verlängert sich die Durchführungsfrist angemessen, mindestens jedoch um
die Zeitdauer des Lieferverzugs.
- Gerät das Projekt Webquartett mit der Erbringung ihrer Leistungen in Verzug, ohne
daß höhere Gewalt oder Verschulden Dritter vorliegen, ist der Kunde
berechtigt, für jeden Tag des Verzuges Schadenersatz in Höhe von 0,75 %
des Auftragswertes zu fordern.
§ 9 Internet-Services und -Infrastruktur
- Das Projekt Webquartett garantiert eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Infrastruktur von 99 % im Jahresmittel. Zeiten, in denen die
Erreichbarkeit auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die sich
dem Einflussbereich des Projektes Webquartett entziehen (Verschulden Dritter oder höhere
Gewalt, etc.), sind hiervon ausgenommen. Ferner übernimmt das Webquartett
in einem solchen Fall keinerlei Haftung. Monatlich kann 1 % der Betriebszeit
für Wartungsarbeiten aufgewendet werden.
- Der Kunde hat Anspruch auf kostenlosen Support nur nach ausdrücklich
schriftlicher Vereinbarung. Ansonsten liegen den Leistungen die im
jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preislisten zu Grunde.
- Im Sinne des technischen Fortschritts, ist das Projekt Webquartett berechtigt,
auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren und Server einzusetzen,
sofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
§ 10 Internet-Domains
- Sofern die Registrierung und/oder Pflege von Internet-Domains Gegenstand
der Leistungen des Projektes Webquartett ist, wird das Projekt Webquartett nur als Vermittler
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (NIC) tätig.
- Sofern der Kunde eine über das Projekt Webquartett registrierte Domain, bzw.
einen Vertrag der diese einschließt, gekündigt hat, trägt er dafür
Sorge, dass diese Domain spätestens zum Kündigungstermin bei einem anderen
Provider in Pflege gestellt wurde. Andernfalls wird das Projekt Webquartett die
Domain freigeben.
- Auf die Domainvergabe hat das Projekt Webquartett keinen Einfluss, und übernimmt
somit keine Gewähr für die Bereitstellung (Delegation) der vom Kunden gewünschten
Domain.
- Sofern der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain
aufzugeben, wird er das Projekt Webquartett hiervon unverzüglich in Kenntnis
setzen. Das Projekt Webquartett ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des
Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort
Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe
(mindestens 7.500 EUR) stellt.
- Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer
Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider frei.
§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen
- Für Warenlieferungen sind die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen
Preise maßgeblich. Diese verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender
Versandkosten.
- Rechnungen des Projektes Webquartett sind, sofern nicht anders angegeben oder
vereinbart, nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeitszeitpunkt
einen Verzugszins in Höhe von 10 % jährlich sofern er Vollkaufmann ist,
als Nicht-Kaufmann 10 % jährlich falls er keinen wesentlich geringeren
Zinsschaden nachweist.
- Der Kunde trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene
Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 15 EUR.
- Das Projekt Webquartett erstellt, sofern nicht anders vereinbart, alle Rechnungen
in elektronischer Form und sendet diese per E Mail an den Kunden. Der Kunde
hat die Möglichkeit, eine gedruckte Rechnung per Post zu
erhalten.
- Gegen Forderungen des Projektes Webquartett kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen
aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Grundsätzlich
ist der Kunde hierzu nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem
selben Vertragsverhältnis beruht.
§ 12 Leistungsverweigerung, Sperrung
- Das Projekt Webquartett ist berechtigt weitere Leistungen zu verweigern, wenn der
Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 4 Wochen im Rückstand
befindet.
- Das Projekt Webquartett ist berechtigt, bei Bekanntwerden einer verschlechterten
Vermögenslage des Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern,
bzw. diese von einer entsprechenden Sicherheit in Form einer Vorauszahlung
abhängig zu machen.
- Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen,
insbesondere bei der Verletzung der Rechte Dritter, ist das Projekt Webquartett
berechtigt, die Betroffenen Inhalte für den Zugriff zu sperren. Sollte der
Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte bedenkenlos nachweisen können, wird das Projekt Webquartett
das Angebot wieder freischalten.
- Eine Sperrung oder Leistungsverweigerung durch das Projekt Webquartett schließt
nicht die Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden
somit nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht von seiner
Leistungspflicht gegenüber dem Projekt Webquartett und seiner Haftungspflicht.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
- Für alle Laufzeitverträge gilt, soweit keine anderslautende Vereinbarung
getroffen wurde, eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten.
- Für die ordentliche Kündigung ist die im Angebot vereinbarte Frist
ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine Kündigungsfrist festgeschrieben
worden sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum
Ende des Folgemonats, für Jahresverträge gilt eine Frist von 3 Monaten zum
Jahresende als vereinbart. Die Fristen sind für beide Parteien gleichermaßen
gültig.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt
unberührt. Das Projekt Webquartett kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch
machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder mehrere in dieser
Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen
Vertrag verstößt.
- Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
§ 14 Gewährleistung
- Das Projekt Webquartett gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten, sofern der
Kunde Unternehmer ist, und 24 Monaten, sofern er Verbraucher ist, ab
Lieferdatum, das die Liefergegenstände dem jeweiligen Stand der Technik
frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist hierbei
ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist
gegenüber Unternehmern 14 Tage, gegenüber Verbrauchern ein Jahr.
- Offensichtliche Mängel wird der Kunde spätestens 10 Tage nach Zugang der
Ware schriftlich bei dem Projekt Webquartett rügen, andernfalls sind alle Ansprüche
auf Grund dieser Mängel ausgeschlossen.
- Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, welche auf eine unsachgemäße
oder ungeeignete Verwendung oder die Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen
sowie fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung zurück zu führen sind.
- Der Kunde verliert jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, sobald er
Eingriffe oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt, ohne
daß er hierfür die schriftliche Genehmigung vom Projekt Webquartett nachweisen
kann.
§ 15 Haftung, Haftungsfreistellung
- Das Projekt Webquartett haftet für vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte
Schäden, maximal jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei
Personenschäden sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt hiervon
unberührt. Dies gilt für das Projekt Webquartett wie für ihre
Vertretungsberechtigen und Mitarbeiter sowie für die von ihm bestellten Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden,
mittelbare Schäden sowie entgangener Gewinn, ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
- Der Kunde verpflichtet sich, das Projekt Webquartett im Innenverhältnis von allen
etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung
gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz
- Die Vertragspartner bewahren über alle vertraulichen Unterlagen und
Informationen, die sie in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis
erhalten, solange stillschweigen, wie sie nicht allgemein bekannt geworden
sind. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung
bestehen.
- Das Projekt Webquartett verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten
Arbeitsunterlagen und Daten mit der üblichen Sorgfalt aufzubewahren.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten
(Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
(Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der
Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), durch das Projekt Webquartett
während der Vertragsdauer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
Das Projekt Webquartett ist berechtigt, die erhobenen Daten auch für die Beratung
seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen zu verarbeiten und zu nutzen.
Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen.
- Das Projekt Webquartett verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage jederzeit und
kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu gewähren, soweit sie
den Kunden selbst betreffen.
- Dem Kunden ist bewußt, daß die Datenübertragung im Internet Risiken in
sich birgt und kein umfassender Schutz für die Übermittlung der Daten gewährleistet
werden kann. Es besteht also bei der Datenübertragung im Internet eine
Gefahr durch das Ausspähen von Daten durch unbefugte Dritte. Dieses Risiko
nimmt der Kunde in Kauf.
§ 17 Schlußbestimmungen
- Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
- Gerichtsstand ist Ansbach, sofern der Kunde Vollkaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Das Projekt Webquartett kann Klagen gegen den Kunden auch an
dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz erheben.
- Sollte eine Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden
oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bedingung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahekommende Ersatzbestimmung, welche beide Parteien getroffen
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung
gekannt hätten.
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